1. Aufnahme in den Verein
Die Aufnahme in den Verein ist kostenlos. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Mit dem Erhalt des Mitgliedsausweises ist die Aufnahme abgeschlossen. Eine ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des ersten Beitrages auf dem Konto des Vereins.
2. Fälligkeit
Die Beiträge sind jährlich im Voraus durch das Mitglied auf das Konto des Vereins einzuzahlen, sofern sich das Mitglied für die Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages entschieden hat. Als Verwendungszweck ist die Mitgliedsnummer anzugeben.
3. Mitgliedsbeiträge
- Die Beitragshöhe bestimmt das Mitglied selbst.
- Das Mitglied kann die Höhe seines Beitrages jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.
- Alle geschäftsfähigen Mitglieder können am Lastschriftverfahren teilnehmen.
- Ein Widerruf ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
- Der Verein setzt voraus, dass das Mitglied für ausreichende Deckung des eigenen Kontos sorgt.
- Das Mitglied ist dem Verein gegenüber verpflichtet, Änderungen seiner Kontodaten mit Bekanntwerden mitzuteilen.
- Änderungen der Beitragshöhe müssen dem Verein rechtzeitig – mindestens aber 14 Tage vor der nächsten Fälligkeit beim Verein eintreffend – schriftlich mitgeteilt werden.
- Kosten, die dem Verein durch Eigenverschulden des Mitgliedes entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Der jährliche Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 12,00 ¤ für Einzelpersonen und 18,00 ¤ für Familien.
- Folgende Empfehlungen bezüglich der Beitragshöhe werden seitens des Vereins gemacht:
| Kategorie |
Einzelbeitrag p.a. |
Familienbeitrag p.a. |
| Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende und Rentenempfänger |
15,00 ¤ |
20,00 ¤ |
| Ordentliche Mitglieder |
25,00 ¤ |
35,00 ¤ |
| Fördernde Mitglieder |
50,00 ¤ |
75,00 ¤ |
| Ehrenmitglieder |
Beitragsfrei |
Beitragsfrei |
4. Gemeinnützigkeit
Pro Rauchfrei wurde vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig und steuerbegünstigt im Bereich ”Öffentliche Gesundheitspflege“ anerkannt. Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
- Der Versand von Spendenbelegen erfolgt automatisch, sofern ...
- ... die Höhe der Zuwendung mindestens 100,00 ¤ beträgt
- ... nachvollziehbar ist, von wem die Zuwendung stammt.
- ... dem Verein eine aktuelle und gültige Postanschrift bekannt ist.
Es liegt damit im Interesse des Mitgliedes, Änderungen der eigenen Daten dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen und grundsätzlich bei jeder Zuwendung an den Verein die Mitgliedsnummer unter ”Verwendungszweck“ anzugeben.
5. Beitragsbefreiung ohne Verlust des Stimmrechts
- Standard- und Premium-Mitglieder, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, den Mindestbeitrag zu entrichten, können auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes von den Beiträgen ganz oder teilweise befreit werden ohne ihr Stimmrecht zu verlieren.
- Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen.
- Der Antrag muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Die Entscheidung des Vorstandes wird dem Antragsteller ebenfalls schriftlich mitgeteilt.
- Ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Beitragsbefreiung bei gleichzeitigem Erhalt des Stimmrechts besteht nicht.
6. Rückerstattung
Die Rückerstattung bereits gezahlter oder abgebuchter Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich.
7. Schlussbestimmung, Gültigkeitsdauer, Änderungen
- Verliert eine Bestimmung dieser Beitragsordnung aufgrund einer Gesetzesänderung ihre Gültigkeit, so bleiben die übrigen Bestimmung davon unberührt.
- Diese Beitragsordnung verliert ihre Gültigkeit erst mit Erscheinen einer neuen Fassung.
8. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 08. Oktober 2005 durch den Vorstand gem. Satzung genehmigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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