Posted by: admin
on 02.07.2010
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Wie Raucherlobbyist Bergmüller die Öffentlichkeit belügt

Der oberbayrische Metzgermeister und Gastwirt ist Vorsitzender des mit zweifelhaften Mitgliederstatistiken in Verruf geratenen "Vereins zur Erhaltung der bay. Wirtshauskultur". In dieser Eigenschaft hat er die Raucherclubs in Bayern salonfähig gemacht, so dass jetzt in Bayern wieder in jedem dritten Gastbetrieb geraucht wird (siehe repräsentative Studie zum Rauchen in bay. Gaststätten: Repräsentative Studie zum Rauchen in bay. Gaststätten)
Bergmüller ist zudem Mitinitiator und Sprecher das Aktionsbündnisse "Bayern sagt Nein", das mit Plakaten wie "Verbote sind für'n Arsch" für die (weitere) Aufweichung des Nichtraucherschutzes agiert. Statt mit Fakten traktiert die NEIN-Initiative die Öffentlichkeit mit dumpfen Parolen und schierer Propaganda.
Dabei ist Angst das wichtigste Stilmittel. So wird Bayern auf den Plakaten einfach zum "Verbotsstaat Bayern" degradiert. Während die Raucher für sich Freiheit fordern, verlangen sie von den Nichtrauchern das Erleiden und Erdulden, wenn sie von "Toleranz" (lat. tolerare=leiden) sprechen. Um mit dieser "Rattenfängermethode" die bayerische Bevölkerung von den gravierenden negativen Fakten des Rauchens und Passivrauchens abzulenken, sind Profis gefragt, die bei der Verunglimpfung von Nichtrauchern als "Spaßbremsen" und "Militaristen" jahrzehntelange Erfahrung und vor allem Geld haben: Die Tabakindustrie!
Posted by: jkamp
on 03.03.2010
Koste es was es wolle
- der Tabaklobby scheint keine Werbemaßnahme zu teuer?!
Diesen Eindruck vermittelt das Heute-Journal vom 2.3.10:
Posted by: jkamp
on 17.02.2010
NICHTRAUCHERSCHUTZ in NRW geht gegen Null
Das Gesundheitsministerium in NRW verordnete mit offensichtlicher Freude völlige Rücksichtslosigkeit in Sachen Nichtraucherschutz im Karneval. Es klingt wie ein Karnevalsscherz. Während das Saarland gerade erst ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz für die Gastronomie ohne Ausnahme verabschiedet hat, ist in NRW die Gastronomie während der Karnevalszeit zur rauchenden Zone erklärt worden.
Der Kontrast könnte nicht größer sein, wie unterschiedlich Gesundheitsschutz definiert wird.:
Posted by: stweinberger
on 17.02.2010
Ordnungsbehörden sind nicht verpflichtet, Namen und Adressen von Informanten preiszugeben, die auf Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz hingewiesen haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schleswig in Schleswig-Holstein.
Posted by: moorenzian
on 12.02.2010
Ab 1. Juli gilt im Saarland das absolute Rauchverbot in der Gastronomie.