Letzte Zweifel ausgeräumt: Absolutes Rauchverbot auch für Shisha-Kneipen verfassungskonform. PDF Drucken E-Mail

Pro Rauchfrei, Mitinitiator des Volksentscheids in Bayern, begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heuten Tag, dass auch in Shisha-Kneipen ein absolutes Rauchverbot gilt.

„Damit sind die letzten Zweifler, dass das Rauchverbot grundsätzlich für jede Form des Tabakqualms gilt, endlich ausgeräumt. Die Wirte sollten nun endlich ihren Widerstand aufgegeben und sich auf die eigentlichen gastronomischen Leistungen wie Bewirtung und Geselligkeit konzentrieren“, so Siegfried Ermer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Pro Rauchfrei e.V.

 

Pressekontakt:
Siegfried Ermer
Vorstandsvorsitzender
Pro Rauchfrei e.V.
Lobby der Nichtraucher
Tel. 0171/7718245
Regionalbüro Franken
Postfach 2941
91017 Erlangen

 

Wir sind

  • Voll ehrenamtlich tätig
  • Anerkannt Gemeinnützig
  • Ein eingetragener Verein
  • Akkreditierter Lobbyverband
  • In 16 Bundesländern vor Ort
  • Unabhängig und frei
  • Offen für frische Ideen

Gegenüber Rauchern tolerant, solange Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden ausgeschlossen sind

Wir wollen

  • Rauchfreie Gastronomie
  • Rauchfreie Arbeitsplätze
  • Rauchfreie Krankenhäuser
  • Rauchfreie Kindergärten
  • Rauchfreie Jugendzentren
  • Rauchfreie Bildungsstätten
  • Rauchfreie Verkehrsmittel 

Mehr Rechte für Mieter und Eigentümer und die konsequente Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit

Bankverbindung

Pro Rauchfrei e.V.
Sparkasse Erlangen
Konto 51 004 440
BLZ: 763 500 00