| Vollzugshinweise zum GSG sind keine Rechtsvorschriften |
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Mittwoch, den 18. August 2010 um 13:10 Uhr
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Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 18.08.2010 Der Verband Pro Rauchfrei fühlt sich in seiner Meinung bestärkt, dass die von Minister Söder erst kürzlich erlassenen Vollzugshinweise für den Bürger und damit auch für die Wirte nicht verbindlich sind, weil sie keine rechtliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern entfalten. Schließlich heißt es im Beschluss vom 18.8.2010 hierzu: „vielmehr handelt es sich insoweit nur um das Gesundheitsgesetz interpretierende Vollzugshinweise ohne rechtsatzmäßige Verbindlichkeit“. Der Vorsitzende von Pro Rauchfrei Siegfried Ermer warnt daher alle Wirte: „Wer in seiner Gaststätte das Rauchen duldet, egal ob es sich um eine „echte“ oder „unechte“ geschlossene Gesellschaft handelt, handelt rechtswidrig im Sinne des Gesetzes“.Für Pro Rauchfrei ist damit klar: Letztendlich müssen sich die ordentlichen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit dem Begriff der „Gaststätten“, für die der Volksentscheid ein generelles Rauchverbot erwirkt hat, auseinandersetzen. Zum Hintergrund: Mit dem erfolgreichen Volksentscheid für „echten Nichtraucherschutz“ wurde das Rauchen in Gaststätten generell untersagt. Allerdings hat Minister Söder in seinen Vollzugshinweisen zum Gesetz ausgeführt, dass das Rauchen in sog. „echten geschlossenen Gesellschaften“ nicht verboten ist.  Pressekontakt: Siegfried Ermer Vorstand/Pressesprecher Pro Rauchfrei e.V. Tel. 0171 – 7718245 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Internet: www.pro-rauchfrei.de
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Gegenüber Rauchern tolerant, solange Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden ausgeschlossen sind
Mehr Rechte für Mieter und Eigentümer und die konsequente Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
Pro Rauchfrei e.V.
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