Vollzugshinweise zum GSG sind keine Rechtsvorschriften PDF Drucken E-Mail

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 18.08.2010

 fotolia_195393Wie der Verband Pro Rauchfrei e.V. heute mitteilt, hat der VGH den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines MĂĽnchner Rechtsanwaltes, die Vollzugshinweise des Staatsministeriums fĂĽr Umwelt und Gesundheit als verletzende Rechtsnorm gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) fĂĽr unwirksam zu erklären, verworfen.

Der Verband Pro Rauchfrei fühlt sich in seiner Meinung bestärkt, dass die von Minister Söder erst kürzlich erlassenen Vollzugshinweise für den Bürger und damit auch für die Wirte nicht verbindlich sind, weil sie keine rechtliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern entfalten.

 SchlieĂźlich heiĂźt es im Beschluss vom 18.8.2010 hierzu: „vielmehr handelt es sich insoweit nur um das Gesundheitsgesetz interpretierende Vollzugshinweise ohne rechtsatzmäßige Verbindlichkeit“.

Der Vorsitzende von Pro Rauchfrei Siegfried Ermer warnt daher alle Wirte: „Wer in seiner Gaststätte das Rauchen duldet, egal ob es sich um eine „echte“ oder „unechte“ geschlossene Gesellschaft handelt, handelt rechtswidrig im Sinne des Gesetzes“.

 FĂĽr Pro Rauchfrei ist damit klar: Letztendlich mĂĽssen sich die ordentlichen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit dem Begriff der „Gaststätten“, fĂĽr die der Volksentscheid ein generelles Rauchverbot erwirkt hat, auseinandersetzen.

 Zum Hintergrund: Mit dem erfolgreichen Volksentscheid fĂĽr „echten Nichtraucherschutz“ wurde das Rauchen in Gaststätten generell untersagt. Allerdings hat Minister Söder in seinen Vollzugshinweisen zum Gesetz ausgefĂĽhrt, dass das Rauchen in sog. „echten geschlossenen Gesellschaften“ nicht verboten ist.

 

Pressekontakt:

Siegfried Ermer

Vorstand/Pressesprecher

Pro Rauchfrei e.V.

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