| Beschweren Sie sich über Missachtung des gesetzlichen Nichtraucherschutzes |
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Montag, den 01. Dezember 2008 um 23:38 Uhr
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Unser Beschwerdeformular dient
Es handelt sich hier um ein rechtsstaatliches Verfahren zur Einhaltung und Durchsetzung der Nichtraucher-Gesetze. Sofern die Beschwerden online über uns eingereicht werden, wird der Verband Pro Rauchfrei den Gesetzesverstoß bei den zuständigen Stellen unter Nennung eines Zeugen melden. Es dient nicht
Die Verifizierung des geschilderten Vorfalls erfolgt auf zwei Wegen:
Bei der Bearbeitung halten wir uns an die folgenden Regeln, um die schnelle und effektive Verfolgung von Verstößen gegen das Rauchverbot zu gewährleisten. Erläuterungen:Jedermann kann die Dienste von Pro Rauchfrei zur Einhaltung der Nichtrauchergesetze in Anspruch nehmen. Anonyme Beschwerden jedoch werden weder von uns noch von den zuständigen Stellen bearbeitet! Anonyme Beschwerden werden deshalb von uns grundsätzlich nicht bearbeitet. Wegen der enormen Zahl von Meldungen unterscheidet der Verband zwischen Meldungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Wichtig ist die Einhaltung folgender Punkte:Die genaue Art des Verstoßes gegen das Rauchverbot muss uns mitgeteilt werden.
Wir werden keine Beschwerden verfolgen, in denen lediglich allgemeine Angaben zur Nichteinhaltung von Kennzeichnungspflichten gemacht werden oder wo der Verstoß nur aus anderen Quellen (z.B. Medien) bekannt wurde. Je nach Art des Verstoßes gegen die Nichtrauchergesetze müssen uns bei Bedarf weitere Informationen (z.B. Fotos) zur Verfügung gestellt werden. Wirbt z. B. ein Wirt mit einer Anzeige oder einem Plakat für eine „Raucherparty", eine geschlossene Gesellschaft oder andere Maßnahmen, die das Rauchverbot bewusst umgehen sollen, dann sind Dokumente wie z. B. Fotos oder Werbezettel für eine schnelle Ahndung erforderlich. Soll z.B. eine einzelne Person angezeigt werden (z.B. ein Bediensteter, Kellner, Taxifahrer und dgl.), dann ist zwingend eine ausführliche Personenbeschreibung erforderlich, um erfolgreich zu sein. Keine generelle Benachrichtigung des Beschwerdeführers per Post oder E-Mail. In unregelmäßigen Abständen teilen wir unseren Mitgliedern per E-Mail den Verfahrensstand mit, soweit wir davon Kenntnis erlangen. Wir behalten uns vor, bei Missbrauch des Beschwerdeformulars gegen den Absender vorzugehen. Auch Vereinsmitglieder müssen mit Konsequenzen rechnen, sollte sich herausstellen, dass uns falsche personenbezogene Angaben (Name, Adresse, E-Mailanschrift) gemeldet wurden. Wir versichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenschutzhinweis) |
Gegenüber Rauchern tolerant, solange Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden ausgeschlossen sind
Mehr Rechte für Mieter und Eigentümer und die konsequente Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
Pro Rauchfrei e.V.
Sparkasse Erlangen
Konto 51 004 440
BLZ: 763 500 00