| Pro-Rauchfrei-Landesleiterin in Baden-Württemberg spricht mit Vertreter des Sozialministeriums |
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Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 08:31 Uhr
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Wie in den meisten Bundesländern hapert es auch in Baden-Württemberg an der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes. Die dortige Landesvertreterin von Pro Rauchfrei e.V., Elke Middelhauve, hat mit dem Ministerialrat Jürgen Wuthe vom Sozialministerium Baden-Württemberg gesprochen. Warum der Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg nicht effektiv funktioniere? Es gebe nicht genug Kontrollen und Ahndungen. Man müsse sich jetzt auf eine Verstärkung der Gesetzesausführung konzentrieren. Es scheint als würde man im Ministerium davor zurückschrecken, das Gesetz selbst zu überarbeiten. Dabei stimmt Wuthe grundsätzlich dem zu, was Elke Middelhauve anführt: Ein so lückenhaft ausgestaltetes Gesetz kann gar nicht umfassend umgesetzt werden. „Es kann nur Kontrollen geben, wenn klar ist, was verboten ist“, sagt Elke Middelhauve. Beispielsweise gestattet das Gesetz in Gaststätten Raucherräume, die abgeschlossen sein müssen. Die Bedingung der Abgeschlossenheit kann auf verschiedenste Weise definiert werden. So fällt es sowohl dem Ordnungsamt als auch den Bürgern schwer zu beurteilen, wann ein Verstoß vorliegt und wann nicht. Dem stimmte Wuthe durchaus zu, verwies aber für weitere Gespräche auch ans Wirtschaftsministerium und den DEHOGA, da diese zuständig für den Schutz der Interessen der Gaststätten seien. Die Ministerien sehen sich als eine Regierung des Dialogs und wollen einander keine Anordnungen aufdrücken. Den Nichtraucherschutz erneut an den Gesetzgeber heranzutragen, hält Wuthe dennoch nicht für die gebotene Strategie. Man solle zunächst abwarten, was sich mit der Zeit entwickle, und was sich bezüglich schärferer Kontrollen machen ließe. Hier klingt an, wie es zu dem jetzigen Zustand des Gesetzes kommen konnte. Wie sich in Bayern gezeigt hat, stößt ein Gesetz mit so vielen Ausnahmen, die umso mehr Interpretationsmöglichkeiten ermöglichen, auch bei der Bevölkerung auf Unmut. Dort wurde durch ein Volksbegehren ein striktes, klares Nichtraucherschutzgesetz erreicht. „Auch die Raucher sind nach einer kurzen Umstellungsphase zurück in die Gaststätten gegangen, betont Sigfried Ermer, Vorstandsvorsitzender von Pro Rauchfrei e.V. „Das befürchtete Kneipensterben hat nie stattgefunden, das waren konstruierte Ängste, von Interessenverbänden geschürt. Und das wissen auch alle, spätestens seit 2005, als ein klares Rauchverbot in Italien eingeführt wurde, welches keine negativen Auswirkungen auf die Gastwirtschaft hatte.“ Die einzige Lösung sei ein neues, klares Gesetz, so wie es in den meisten europäischen Ländern und nun auch in Bayern und dem Saarland besteht. Elke Middelhauve wird den Dialog mit Wirtschaftsministerium, DEHOGA und Sozialministerium fortführen und weiterhin eine klar definierte Gesetzeslage fordern.
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Gegenüber Rauchern tolerant, solange Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden ausgeschlossen sind
Mehr Rechte für Mieter und Eigentümer und die konsequente Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
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