Eiertanz ums Rauchverbot PDF Drucken E-Mail

Rathaus Hamburg

Hamburg - Im Hamburger Rathaus tagte der Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft zur Expertenanhörung und Befragung des Senats.

Am Freitag, 27.03.09, tagte im Hamburger Rathaus erneut der Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Auf der Tagesordnung standen die Auswertung der Expertenanhörung vom 05.02.09 und die Befragung des Senats.

Am Anfang der Sitzung erläuterten die einzelnen Mitglieder des Ausschusses ihre jeweiligen Standpunkte. So sprachen sich Frau Domres (SPD), Frau Heitmann (GAL), Frau Artus (Die Linke) und Herr Böttcher (CDU) weiterhin für ein totales Rauchverbot aus. Herr Dr. Schäfer (SPD) und der Ausschussvorsitzende Harald Krüger (CDU) zeigten sich bereit für eine Kompromisslösung. Dr. Schäfer (SPD) wies jedoch darauf hin, dass Ausnahmeregelungen streng gefasst würden und der Nichtraucherschutz weiterhin Priorität hätte. (Keine zubereiteten Speisen und kein Zutritt von Personen unter achtzehn Jahren). Die Auswertung der Expertenanhörung vom 05.02.09 hatten den Beteiligten keine wesentlich neuen Erkenntnisse gebracht, insbesondere der DEHOGA konnte seine Argumentation für Ausnahmeregelungen nicht mit Fakten und Zahlen untermauern.

Die Ausschussmitglieder befragten deshalb den Hamburger Gesundheitssenator Dr. Wersich nach seiner Einschätzung. Der Senator erläuterte, dass es dringend notwendig sei, dass die angestrebte Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung finden müsste. Dazu gehöre sowohl der berechtigte Schutz der Nichtraucher vor Passivrauch, sowie auch das Recht der Raucher zu rauchen.  Hinsichtlich des Gesundheitsschutzes der in der Gastronomie beschäftigten Arbeitnehmer führte er aus, dass jeder, der sich für einen solchen Beruf entschieden habe, dieses Gesundheitsrisiko in Kauf genommen hätte. In der Kontrolle evtl. Ausnahmeregelungen, insbesondere der 75 qm Größe von Gasträumen, sah er kein Problem. Grundsätzlich ist eine flächendeckende Kontrolle aufgrund der Personalausstattung der Behörden nicht möglich. Man wird jedoch im Einzelfall auf Beschwerden reagieren. Außerdem wurde festgestellt, dass drei von sechzehn Bundesländern Gesetzesänderungen mit Ausnahmeregelungen verabschiedet haben. Dazu gehören die Nachbarländer Hamburgs, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Alle Ausschussmitglieder wiesen darauf hin, dass innerhalb aller Fraktionen in den nächsten Wochen diskutiert würde, um zu einem mehrheitlichen Votum (Ausnahme GAL hat totales Rauchverbot schon beschlossen) zu kommen. Herr Krüger (CDU) gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Entwurf für eine Gesetzesänderung einigen sollten.

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