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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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An diesem Wochende fand die Hauptversammlung von Pro Rauchfrei in Berlin statt, der Gründungsstätte des Vereins im Jahr 2004.
Hinweis: Weil es leider immer wieder vorkommt, dass die Berichte nicht sorgfältig gelesen werden weisen wir explizit darauf hin, dass farblich markierte und herausgehobene Wörter einen Link enthalten, der Sie zu weiterführenden Informationen leitet.
Für unsere betragszahlenden Vollmitglieder wollen wir in Kürze einen speziellen Bereich anbieten, wo diese sich die Folien aus der Hauptversammlung ansehen können.
- Zahlreich und bei bester Stimmung beschäftigten sich die Teilnehmer mit den drei wichtigsten Zielen von Pro Rauchfrei:
- Recht eines jeden Kindes auf eine rauchfreie Erziehung
- Einheitlicher Nichtraucherschutz in allen deutschen Gaststätten nach Bayerischem Vorbild.
- Recht von Menschen in einer rauchfreien Wohnung leben zu können.
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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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aktualisiert 09.08.2011
 
Mit einer Mail an Landtagspolitiker (Bayern und NRW) hat Pro Rauchfrei die Politiker sensibilisiert, sich nicht auf eine unseriöse und nicht repräsentative "Studie" von extremen und reaktionären Raucherwirten einzulassen (siehe aktualisierte Pressemitteilung vom 29.07./08.08.2011).
Vielleicht ermuntert Sie dies auch, den Politikern Ihre Meinung/Lob zu schreiben. Der Pro Rauchfrei Mailgenerator ist hierfür das geeignete Werkzeug: Mit nur einer Mail viele Personen erreichen (siehe unter Menü MITMACHEN > Mailaktion).
Hier nun die Reaktionen von Politikern auf unsere Pressemitteilung:
Danke für die Information. Bin gerade im rauchfreien Schottland und sehe das ähnlich. Werde Test in Pubs machen und Publicans fragen. Eberhard Sinner (Anm.: ehem. Bay. Gesundheitsminister).
danke für Ihre Nachricht, die ich mit großem Interesse gelesen habe. Als Mediziner bin ich selbstverständlich für einen umfassenden Nichtraucherschutz und werde mich auch künftig nicht von dieser Richtung abbringen lassen. Mit freundlichen Grüßen, Prof. (Univ.Lima) Dr. med. dent. Peter Bauer, MdL, Sozialpolitischer Sprecher & Frankensprecher, Fraktion Freie Wähler im Bayerischen Landtag, Abgeordnetenbüro
ich bin klug genug! Mit freundlichen Grüßen Reinhold Strobl MdL (SPD) Bürgerbüro
vielen Dank für Ihre Nachricht an Claudia Stamm, die Nichtraucherschutz befürwortet. Vielen Dank auch für den Hinweis auf die aktuelle Erhebung zum Thema Nichtraucherschutzgesetz und Ihre Einschätzung dazu. Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit. Mit freundlichen Grüßen Henrike Hahn Referentin von Claudia Stamm, MdL Sprecherin für Haushalt und Gleichstellung Mitglied der Kinderkommission Die Grünen im Bayerischen Landtag
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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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Am Samstag, 28.5. vor dem Welt-Nichtraucher-Tag hatten vier engagierte Mitglieder (Elke, Matthias, Siggi und Uwe) einen Info-Stand für Pro Rauchfrei an exponierter Stelle in der Stuttgarter Innenstadt platziert. Schließlich hat es Stuttgart und das Ländle nötig, auch den löchrigen Nichtraucherschutz (NRSG) der Vorgängerregierung zu revidieren. Nach Vorbildern muss dabei nicht lange gesucht werden. Bayern und das Saarland zeigen, wie’s geht!
Deshalb haben wir die Badener und Schwaben
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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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Am diesjährigen Weltnichtrauchertag, dem 31. Mai 2011, organisierte Pro Rauchfrei einen Infostand im Stadtzentrum Schenefeld (bei Hamburg). Betreut wurde der Stand von der Landesvertreterin für Schleswig-Holstein/Hamburg Birgit Reichel.

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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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Liebe Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Wir haben den 1. April genutzt um auf ein Problem aufmerksam zu machen, das leider sehr viele Mitmenschen betrifft: Das erzwungene Mitrauchen in der eigenen Wohnung (bekanntlich gehört der Balkon auch zur Wohnung).
Während das Spielen des Nachbar's Katzen mit fremder Wäsche oder deren Hinterlassenschaften (Kot) einen Unterlassungsanschpruch begründen (siehe weiter unten)., darf noch immer der Raucher andere Mitbewohner mit Gestank quälen und schädigen. Bei den Prioritäten sind auch Richtergehirne noch vernebelt. Aber wehe, wenn ihnen eine Katze ins Gehirn .......
Das muss sich ändern. Und das geht nur, wenn endlich ein betroffener Mieter bis vors Verfassungsgericht zieht. Bisher haben leider alle Verfahren beim Landgericht geendet.
Pro Rauchfrei übernimmt alle Rechtskosten bis zum Verfassungsgericht. Betroffene Mieter wenden sich bitte vertrauensvoll an den Vorstand.
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Hier nun in der Gegenüberstellung das offizielle Katzenurteil und das Raucherurteil, wie sehr viele Menschen es sich wünschen würden.
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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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Ist unerwünschtes Rauchen auf Balkonen und Terrassen zu dulden?
*** Bitte lesen Sie hierzu den Artikel April April ***
Schon in der bloßen Geruchswahrnehmung von Tabakrauch des Nachbarn liegt eine Besitzbeeinträchtigung vor. Diese gelegentliche Beeinträchtigung ist jedoch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen. Im Hinblick auf übermäßige Tabakrauchbelästigung auf Balkon oder Terrasse besteht eine solche Duldungspflicht aber nicht. Es besteht vielmehr ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Raucher.
Das Landgericht Neustadt hatte kürzlich diesen, sicherlich nicht seltenen, Sachverhalt zu entscheiden:
In einem Wohnhaus rauchten regelmäßig auf dem Balkon die Nachbarn einer Familie mit einem Säugling. Sie belästigten durch das Rauchen die Nachbarn auf deren Balkon, ermöglichten es den Nachbarn durch regelmäßiges Rauchen auch in der Nacht nicht die Fenster offen zu lassen und verursachten gesundheitliche Beeinträchtigungen (Husten, Asthmaanfälle, Tränen der Augen und Reizungen der Nasenschleimhäute) des Kleinkindes in der Wohnung der Nachbarfamilie. Bei den rauchenden Nachbarn handelt es sich um Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage, die Kläger (die Familie mit dem Säugling) sind Mieter einer Wohnung. Mit der Klage wollten die Mieter eine Reduzierung der Rauchbelästigung dergestalt erreichen, dass die Nachbarn nur zu bestimmten, einvernehmlich festgelegten Zeiten auf dem Balkon rauchten. Die rauchenden Nachbarn waren dazu nicht bereit.
Das Amtsgericht lehnte die Klage der Nachbarn noch ab. Dies sah das Landgericht allerdings anders, hob das amtsgerichtliche Urteil auf und sprach die angestrebte Verpflichtung aus. Begründung: Die Beklagten sind als rauchende Nachbarn Störer im Sinne der §§ 862, 1004 BGB. Unabhängig von der Frage einer etwaigen Gefährdung durch eine Nikotinexposition (Nikotinvergiftung) stelle allein schon die Tatsache, dass das Riechen und besonders das Einatmen des nachweislich giftigen Tabakrauchs eine nicht hinnehmbare Besitzstörung dar. Daher sei den rauchenden Nachbarn diese Lebens- und Gesundheitsbeeinträchtigung zumindest teilweise zu unterbinden.
Praxistipp: Die Mehrzahl der Gerichte steht auf dem Standpunkt, dass das Rauchen des Nachbarn zwar zu Belästigung auf dem eigenen Balkon oder durch die Fenster in der eigenen Wohnung führen könne, jedoch dem Nachbarn eine Vorsorge, dass sein Nachbar durch seine Rauchexposition nicht über Gebühr belästigt oder geschädigt wird, nicht auferlegt werden kann.
Grund ist das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, das zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Für Störungen eines Grundstücksrechts durch rauchende Nachbarn entspricht es daher ganz überwiegender Ansicht, dass eine Duldungspflicht hinsichtlich des gelegentlichen Rauchens auf dem Balkon (bis zu 5 Zigaretten täglich) besteht |
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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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Bild StS
Ohne einem Protokoll inhaltlich vorzugreifen, soll hier ein erster Überblick über die diesjährige Hauptversammlung (HV) in Frankfurt gegeben werden.
Die überaus tolle Stimmung und sachbezogene Arbeit auf der HV wurde vor allem durch das erfolgreiche Volksbegehren in Bayern und der Hoffnung einer Auswirkung auf die anderen Bundesländer getragen.
Die Tagung stand unter dem Motto „Warum es Pro Rauchfrei gibt – Grundsätze und Grenzen beim Nichtraucherschutz".
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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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Hamburg - Im Hamburger Rathaus tagte der Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft zur Expertenanhörung und Befragung des Senats.
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Sonntag, den 05. Februar 2012 um 08:48 Uhr
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Mainz-Kastel - Die Ausnahmegenehmigung für das Rauchen in der Discothek Euro-Palace soll aufgehoben werden. Die Integrations- und Ordnungsbehörde misst derzeit mit zweierlei Maß.
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