| Das Kasperletheater um den Nichtraucherschutz |
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Samstag, den 13. Dezember 2008 um 12:21 Uhr
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»Der Berg kreißte und gebar eine Maus«Versuch und Scheitern eines umfassenden und einheitlichen Nichtraucherschutzes in Deutschland.
So leidensfähig wie die Millionen zwangsberauchter Menschen (gemeinhin „Nichtraucher“ genannt), die sich jahrzehntelang in ihr Schicksal (Belästigung, Ausgrenzung, Stigmatisierung, Körperverletzung, Krankheit, Tod) gefügt haben, weil ein skrupelloses, geldgieriges Drogenkartell aus Zigarettenkonzernen, Politikern, Wissenschaftlern und Richtern die Bevölkerung belogen („Passivrauch ist nicht schädlich“), verhämt („Der Raucher ist selbst schuld an seiner Sucht“) und betrogen (Parteien und Regierungen lassen sich von der Zigarettenindustrie finanzieren) haben. Erst in den letzten Jahren lassen sich „Nichtraucher“ nicht mehr mit leeren Versprechungen, Verdienstkreuzen und anderen Schmeicheleien vertrösten. Sie sind aufgestanden und artikulieren deutlich und unerschrocken ihre Meinung und Forderung, Pro Rauchfrei ist das herausragende Beispiel hierfür. Es hat sich viel in den letzten beiden Jahren ereignet, doch für ein Gesetz, das dem Schutz vor dem gemeingefährlichen Tabakrauch gerecht wird, hat es nicht gereicht. Entstanden sind kleinstaatliche „Gesetzchen“, die mehr das Rauchen als die Bürger schützt. Mit diesem Artikel soll die Entwicklung der letzten Jahre zusammengefasst und Gründe für das Scheitern genannt werden. Zum Schluss wagt der Autor einen Blick in die Zukunft. Freiwillige Vereinbarung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG)Im Jahr 2005 hat der DEHOGA dem BMG eine (freiwillige) Vereinbarung abgerungen, in der er versprach bis 2006 in 30 Prozent der Gaststätten 30 Prozent des Platzangebotes für Nichtraucher bereitzuhalten. In 2007 sollten es 60 Prozent zu 40 Prozent, in 2008 90 Prozent zu 50 Prozent sein. DKFZ postuliert 3.300 Passivrauchtote jährlichIm Dezember 2005 stellte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) eine Studie vor, nach der jedes Jahr in Deutschland mindestens 3.300 Personen an Tabakrauch bedingten Gesundheitsschäden sterben, obwohl sie selbst nicht geraucht haben (Passivraucher). Dabei handelt es sich „nur“ um Todesfälle, deren Ursachen im häuslichen Passivrauch liegen (Partner, Eltern und Gäste rauchen). Nicht berücksichtigt, weil wissenschaftlich schwer zu verifizieren, sind die vielen Passivrauchtoten am Arbeitsplatz, in der Freizeit (Vereine, Parteien, Kultur) und der Gastronomie. Wendet man hier angelsächsische Erhebungen an, dann kann man die Zahl der Passivrauchtoten auf 15 Prozent aller Tabakrauchtoten (ca. 120.000 Menschen pro Jahr in Deutschland) beziffern, das wären 18.000 Menschen! Pro Rauchfrei überführt DEHOGA des BetrugsNach einem Jahr freiwilliger Selbstverpflichtung posaunte der DEHOGA durchs Land, dass er das erste Etappenziel 2006 (30Prozent) mit 31,5 Prozent Nichtraucherplätzen in der Gastronomie erreicht habe. Von den Medien und der Politik wurde dies als Erfolg gefeiert. Nur Pro Rauchfrei hat damals nicht nur von Betrug gesprochen sondern durch Totalerhebungen (keine Stichproben!) in Großstädten (u.a. München, Nürnberg, Kaiserslautern, Erlangen) auch nachgewiesen, dass diese Zahlen nicht stimmten, sondern bestenfalls in 12 bis 15 Prozent aller Gaststätten Plätze für Nichtraucher ausgewiesen werden. Schließlich sah sich das BMG genötigt, selbst eine repräsentative Umfrage durch die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchführen zu lassen, die Ende März 2007 die Zahlen von Pro Rauchfrei bestätigte. Die BindingoffensiveAber auch einigen Politikern waren die DEHOGA-Zahlen suspekt, da zum einen die Methode (Omnibusverfahren) als auch fehlendes Datenmaterial („anonym“) keine Überprüfung zuließen. Während sich Bundesverbraucherminister Horst Seehofer erst aufgrund des Scheiterns der Klage der Bundesregierung gegen das Tabakwerbeverbot vor dem Europäischen Gerichtshof für ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet hat, hat der Abgeordnete Lothar Bindung aus Heidelberg eine Initiative im Bundestag gestartet, womit sich fraktionsübergreifend möglichst viele Abgeordnete für ein klares Rauchverbot im öffentlichen Bereich und vor allem in der Gastronomie aussprechen sollten und so eine Gesetzesinitiative gestartet werden sollte. Zwar konnte Herr Binding sehr schnell einen Großteil seiner Fraktion zur Unterzeichnung bewegen, doch vor allem der Koalitionspartner, die CDU/CSU hat gemauert. Aufgrund der wenigen Unterschriften aus deren Lager muss von einem Maulkorberlass ausgegangen werden. Wir wissen von einigen Unionsabgeordneten, dass sie selbst mit dem Druck aus ihren Reihen unzufrieden waren. Man habe sie damit „vertröstet“, ein gemeinsames Gesetz der Regierungsparteien in die Wege zu leiten, denn man dürfe dieses Feld nicht alleine der SPD überlassen. So entstand auf Druck der CDU-Fraktionsführung (Röttgen) in Abstimmung mit den rauchenden Meinungsführern in der SPD (Müntefering, Struck und Zypries) im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe aus sechs Parlamentariern, die einen Gesetzesentwurf vorbereiten sollte. Schon die Berufung von CDU-Politikern (Hartmut Koschyk Der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) als Souffleur der CDU-BlockiererDreister kann man kaum den Schulterschluss mit einem Drogenkartell dokumentieren als dies die CDU-Fraktionsführung tat. Schamlos legten sie der Arbeitsgruppe „Nichtraucherschutz“ am 27. September 2006 als Empfehlung für ein Nichtrauchergesetz ein Papier des Verbandes der Deutschen Cigarettenindustrie (VdC) vor. „Frontal 21“ hat das Thema aufgegriffen und darüber am 17. Oktober 2006 berichtet. Erst diese öffentliche Aufmerksamkeit hat dazu geführt, dass die Arbeitsgruppe zielorientiert arbeiten konnte. Dennoch war die Einflussnahme von beiden Seiten der Koalition so groß, dass eine Empfehlung herauskam, die bewusst oder unbewusst gegen die Föderalismusreform verstieß und somit im Sand verlief. Geblieben sind jedoch die Eckpunkte des VdC-Entwurfs: Raucherräume in den Gaststätten. Das Schäuble-Zypries-KomplottHinterfragt man das Scheitern der Arbeitsgruppe „Nichtraucherschutz“ auf Bundesebene, dann kommt man zum Ergebnis, dass man die Beratungen bewusst in eine Sackgasse gesteuert hat. Auf Bundesebene lässt sich ein Rauchverbot nur über den Arbeitsschutz regeln oder im Sinne einer gemeingefährlichen Krankheit nach Art. 74 Nr. 19 GG. Dies hatte schon der „Wissenschaftliche Dienst“ des Deutschen Bundestages in Ausarbeitungen vom 21. August bzw. 30. August 2006 festgestellt. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass dies den Parlamentarischen Geschäftsführern bekannt war. Da von vornherein ausgeschlossen war, das gefährlichste Gift der Neuzeit (damit verdient der Bund Milliarden) mittels Grundgesetz auch als solches zu brandmarken, blieb nur der Weg über den Arbeitsschutz. Dagegen hat jedoch schon vorher der zuständige Arbeitsminister und Suchtraucher Müntefering im Duett mit dem rücksichtlosen Pfeifenraucher und Sozialminister Struck opponiert. So schwächte man ein totales Rauchverbot in Gaststätten mit juristisch problematischen Ausnahmen so ab, dass Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries (ebenfalls Raucher) schmunzelnd feststellen konnten, dass der Bund fürs „reine“ Gaststättenrecht nicht mehr zuständig sei. Eine unrühmliche Rolle wie einst Pontius Pilatus („Ich wasche meine Hände in Unschuld“) spielte dabei die vor allem zuständige Gesundheitsministerin Schmidt. Schon früher hatte sie erklärt, dass sie sich erst dann öffentlich positioniere, wenn es eine Mehrheit im Bundestag gäbe. (Machtpolitiker wollen eben nicht zu den Verlierern gehören). Anders als bei unseren europäischen Nachbarn, wo die Minister fürs Gesetz gekämpft haben, hat sie das „stinkende Thema“ weggelobt. Ohne ministeriale Unterstützung musste die Binding-Initiative letztlich scheitern, und Tränen hat die für Gesundheit zuständige Ministerin auch nicht vergossen. Da hat man den Wulff zum Gärtner gemachtUnisono schmalzten nun die Länderchefs in die Kameras, man wolle keinen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen im Land haben. Nun ging das „Kasperletheater“ erst richtig los. Zunächst schickte man die Gesundheits- und Sozialminister der Länder vor, sie sollten einen Vorschlag für ein Nichtrauchergesetz machen. Doch schon vorher hatte sich Niedersachsens Ministerpräsident Wulff auf den „Davidstern“ in der Gastronomie festgelegt: Jeder Wirt solle durch ein „R“ an seinem Lokal kennzeichnen, dass er eine Raucherkneipe führt. So sollte der Status Quo von verrauchten Gaststätten im Sinne der Tabaklobby zementiert werden. Und Bayerns Länderchef Stoiber briet seine Extrawurst mit der „Oktoberfestklausel“, wonach in Zelten weiterhin wie wild geraucht werde dürfe. Und so verwundert es nicht, dass die Sozial- und Gesundheitsminister in der Bund-Länder-Konferenz am 23. Februar 2007 nach außen einen umfassenden Nichtraucherschutz verkauften, wohl wissend, dass hinten die Türen weit geöffnet wurden für Raucherzimmer und dort bedienende Menschen zweiter Klasse, denen man den Passivrauchschutz verwehrt. Während schon freudig einige jubelten (Pötschke-Langer vom DKFZ: „Ein guter Tag für Deutschland“) prognostizierte Pro Rauchfrei in einer Presseerklärung schon damals: „Einen umfassenden Nichtraucherschutz für die Gastronomie wird es nicht geben, weil ihn große Teile der Politik nicht wollen“. Und so war es auch: Die Suppe war den Ministerpräsidenten immer noch zu heiß. So ging man nach der Sitzung am 22. März 2007 in dem Bewusstsein auseinander, dass man nun ein Nichtrauchergesetz nach Gutsherrenart bruzzeln könne. Gedacht – getan. Allen voran der „Lord von Niedersachsen“, Christian Wulff Nichtraucherschutz liegt in der FerneIn Irland, Italien, Großbritannien, Frankreich und den skandinavischen Ländern hat man Gesetze geschaffen, die keine Zweifel über die Gesinnung offen lassen. Etwas anderes muss man von den Gesetzen sagen, die nun die deutschen Bundesländer vorgelegt haben oder noch vorlegen werden (Bremen). Die wahre Gesinnung war hier, die Menschen zu beruhigen und gleichzeitig die Tabaklobby nicht zu vergrätzen. Nicht ohne Grund sind Philip Morris und die Tabakkonzerne mit den deutschen Ausnahmeregelungen zufrieden.
Die Beispiele ließen sich noch lange fortsetzen. Wie geht es weiter?Für Pro Rauchfrei ist klar: So nicht! Die Gesetze schreien überall nach Ungerechtigkeit und Unklarheit und tragen anarchistische Züge. Schon hat sich in Baden-Württemberg eine Gruppe von Wirte gefunden, die erfolgreich Geld für einen Prozess vor dem Verfassungsgericht sammelt. Und die Klage hat durchaus Erfolgschancen. Wenngleich aus anderer Intention, unterstützt Pro Rauchfrei sogar diesen Weg. Schließlich wird der echte Nichtraucherschutz auf dem Rücken der Einraumgastwirte ausgetragen. Pro Rauchfrei will rauchfreie Gaststätten, daher sind die Einraumwirte eher unsere Partner denn Gegner. Gegner ist hier vor allem die reaktionäre Führungsclique des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) um die nikotinsüchtige Hauptgeschäftsführerin Hartges. Sie hat durch Angstszenarien erreicht, dass Ausnahmen (Raucherzimmer) zugelassen wurden, die nicht die eigene Klientel (kapitalstarke Funktionärsgastwirte) treffen, sondern die kleinen, kaum im DEHOGA vertretenen Gastwirte mit nur einem Raum. Sie dienen dem Gaststättenverband, mit besten Beziehungen zur Tabakindustrie, als Futter gegenüber der Politik und seinem Kampf gegen das Rauchverbot. Anders verhält sich der Bayrische Hotel- und Gaststättenverband (BHG): Der Vorsitzende Siegfried Gallus hat sich den Zorn der DEHOGA-Führung zugezogen, weil er schon im Herbst 2006 sagte, man wolle zwar kein Rauchverbot, wenn es aber kommt, dann bitteschön ohne jegliche Ausnahmen, auch nicht für Festzelte. Dennoch besteht Hoffnung, dass die Forderung von Pro Rauchfrei vom 26.Februar 2007 nach Rücktritt der DEHOGA-Führung wahr wird: Wenn sich die Forderungen des BHG durchsetzen und immer mehr Einraumgastwirte erkennen, dass sie der DEHOGA als politisches Kanonenfutter missbraucht und er der eigentliche Brandstifter für die Existenznöte von Tausenden von Einraumgastwirten ist. Pro Rauchfrei geht fest davon aus, dass die Gesetze in der vorliegenden Form juristisch nicht zu halten sind. Wenn nicht die EU dem Treiben der deutschen Gutsherren ein vorzeitiges Ende bereitet, wird spätestens das Verfassungsgericht für einen einheitlichen, gerechten und wirksamen Nichtraucherschutz sorgen. Das ist dann auch die beliebte Fluchttür der Politiker: Seht doch, wir wollten keinen strengen Nichtraucherschutz, aber das Verfassungsgericht lässt uns keine andere Wahl. Weil nur durch ein generelles Rauchverbot der Schutz vor dem Passivrauchen ermöglicht wird und gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle geschaffen werden können. Pro Rauchfrei hat erst kürzlich auf seiner Hauptversammlung beschlossen: Der Nichtraucherschutz ist erst dann erreicht, wenn das Rauchen aus der Öffentlichkeit verschwunden ist und niemand mehr durch einen Raucher terrorisiert werden darf. Konkret heißt das:Einige Länder (Irland, Skandinavien, Großbritannien) sind schon sehr weit. Es ist zu bezweifeln, dass die deutsche Politik den Mut und die Kraft hat trotz hunderttausend Toter pro Jahr, in absehbarer Zeit den Nichtrauchern eindeutig die Vorfahrt zu geben. Auch bei der deutschen Justiz sind noch Zweifel angebracht, solange das Zwangsberauchen als „gesellschaftlich adäquat“ abgetan wird. Ob das Bundesverfassungsgericht hier einen Paradigmenwechsel schafft, muss sich erst noch zeigen. Daher richten sich alle Augen und Hoffnungen nach Europa. Am 22. Oktober 2007 hat das Straßburger Parlament über weit reichende Vorschriften zum Schutz vor dem Passivrauch abgestimmt. Schließlich gilt es, nicht nur den deutschen, sondern auch den europäischen Flickenteppich bei den Bestimmungen zu beseitigen. Saubere Luft ist ein Menschenrecht. Sie ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Forderungen von Pro Rauchfrei:
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Gegenüber Rauchern tolerant, solange Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden ausgeschlossen sind
Mehr Rechte für Mieter und Eigentümer und die konsequente Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
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