| Wohneigentum und Mietwohnungen |
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Mittwoch, den 07. Februar 2007 um 01:00 Uhr
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Wir sind der Meinung, dass das Recht auf saubere Luft auch in den eigenen vier Wänden einen höheren Stellenwert als bisher genießen muss. Auch plädieren wir dafür, dass es Eigentümern von Wohnraum leichter gemacht werden muss, ihr Eigentum rauchfrei zu vermieten. Für MieterÂWas eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist heutzutage eher die Ausnahme. Dennoch leiden immer mehr Menschen bewusst unter rauchenden Nachbarn. Neben körperlichen Leiden nimmt die psychische Belastung durch fortwährende Rauchbelästigung ein beängstigendes Ausmaß an. Die Folge ist ein Leiden, das sich oft über viele Jahre erstreckt und immer mit einem Verlust an Lebensqualität und Gesundheit einhergeht. Menschen mit rauchenden Nachbarn sind oft Tabakrauch ausgesetzt, der durch geöffnete Fenster, Mauerritzen, Kabelschächte oder Türspalten in die Wohnung dringt. Je nach baulichen Gegebenheiten und Rauchgewohnheiten der Nachbarn entsteht auf diese Weise eine erhebliche Belästigung und Gesundheitsgefährdung. Dies stellt unserer Meinung nach eine empfindliche Beeinträchtigung der Mietsache dar. Leider führen selten Gespräche und Appelle zu tragfähigen Lösungen. Als letzten Ausweg sehen die Betroffenen oft nur den Gang vor die Gerichte, wo ihnen in der Regel nicht zu ihrem Recht verholfen wird. Die Rechtsprechung verkennt noch immer die Tatsache, dass Tabakrauch, der in fremde Wohnungen eindringt, eine unzumutbare und vor allem gesundheitsschädliche Belästigung darstellt, die im Einzelfall zu Körperverletzung oder Nötigung werden kann. Jeder Betroffene sollte einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch haben. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist eines der höchsten Güter und sollte unserer Meinung nach auch uneingeschränkt für nicht rauchende Menschen gelten. Schwache rechtliche Stellung von MieternBetroffene Mieter haben kaum eine Handhabe, wirksam gegen die Belästigung vorzugehen. Scheitert der Versuch einer gütlichen Regelung, bleibt am Ende nur die Kürzung der Miete und der zivilrechtliche Klageweg. Die Erfahrung zeigt zudem, dass die Gerichte Klagen letztendlich unter Ausschluss der Berufung abweisen, wodurch i.d.R. die Rechtschutzversicherung eine weitere Kostenübernahme verweigert. Wer dennoch sein gutes Recht durchsetzen will, braucht einen langen Atem und erhebliche finanzielle Mittel. Deshalb muss Mietern grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch gegenüber anderen Mieter zugestanden werden, sofern die Belästigung fortwährend auftritt. Wir sehen keinen Unterschied zwischen der Belästigung durch Lärm, Küchengerüche oder der Belästigung durch Tabakrauch. Im Gegenteil: Tabakrauch stellt nicht nur eine Belästigung sondern vor allem eine Gesundheitsgefahr dar. Erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung können die Rechte von Mietern verbessert werden, die unter stark rauchenden Nachbarn leiden. Pro Rauchfrei unterstützt alle Betroffenen beim Gang durch alle Instanzen. Für EigentümerAls Eigentümer steht die Wirtschaftlichkeit einer Mietsache im Vordergrund. Die laufenden Kosten sollen so gering wie möglich gehalten werden, die Abnutzung des Wohneigentums auf ein Minimum reduziert werden. Auch teure Reparaturen und Renovierungsarbeiten sollen sich in Grenzen halten. Es ist daher nur verständlich, wenn der Eigentümer nach Möglichkeiten sucht, die Wertminderung seiner Immobilie zu vermeiden. So lohnt es sich, die Kostenbelastung durch rauchende Mieter detaillierter zu bewerten:
Schwache rechtliche Stellung von EigentümernÂAls Eigentümer haben Sie derzeit nur wenige Möglichkeiten, den Wert Ihres Eigentums vor rauchbedingten Aufwendungen und Schäden zu bewahren. Lediglich bei Neuvermietungen haben Sie die Möglichkeit über einen eigenständigen Vertrag das Rauchen einzuschränken, verbunden mit dem Risiko langfristiger juristischer Auseinandersetzungen. Bei bereits stehenden Verträgen sind Sie alleine auf den Goodwill des Mieters angewiesen. Deshalb müssen Eigentümer mehr Rechte in der Nutzung ihres Eigentums erhalten. Klauseln zu geregeltem Rauchen müssen Bestandteil regulärer Mietverträge sein. StatistikDeutschland ist eines der Länder ohne einheitliche Brandstatistik. Zahlen zur Brandhäufigkeit, zu Opferzahlen und zu den Kosten sind daher nur aus nichtoffiziellen Quellen (z. B. Versicherer) zu beziehen und damit nicht hinreichend gesichert. Nach diesen Quellen brennt es in Deutschland jährlich rund 250.000-mal, bei rund 600 Todesopfern, ein Drittel davon sind Kinder. Die Zahl der Verletzten liegt bei rund 60.000, davon bis zu 10.000 Schwerstbrandverletzte. Der Sachschaden wird auf rund 30 Milliarden Euro beziffert 90% aller Todesfälle sind auf Rauchvergiftungen zurückzuführen. Einigkeit besteht bei den häufigsten Brandursachen: Unbeaufsichtigte offene Feuer (z.B. Kerzen), Entsorgung noch glühender Kippen im Hausmüll, Einschlafen mit glühender Zigarette, defekte Elektrogeräte. Zigaretten sind somit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungs- und Wohnhausbrände. |
Gegenüber Rauchern tolerant, solange Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden ausgeschlossen sind
Mehr Rechte für Mieter und Eigentümer und die konsequente Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
Pro Rauchfrei e.V.
Sparkasse Erlangen
Konto 51 004 440
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