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Freitag, den 10. September 2010 um 05:20 Uhr
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Nicht der Krebs war die Ursache sondern das Rauchen
oder was Christoph Schlingensief wirklich umbrachte.
Der Tod dieses begnadeten Regisseurs und Künstlers geht der ganzen Nation sehr nahe. Auch der Nichtraucherverband Pro Rauchfrei empfindet den Tod des sympathischen Christoph Schlingensief als großen Verlust und spricht den Angehörigen sein tief empfundenes Beileid aus.
Doch warum nur lügen die Medien über die Hintergründe seines Lungenkrebs so ungeheuerlich oder gehen die Meinungsbildner der Republik mit keinem Wort darauf ein, dass Schlingensief geraucht hat? Schließlich tritt heute in Deutschland Lungenkrebs fast nur noch bei Rauchern oder Passivrauchern auf. Und es können Jahrzehnte vergehen bis sich der Tumor bemerkbar macht und entdeckt wird. Da hilft es auch nicht mehr, wenn man das Rauchen dann einstellt.

Und dennoch lügen der WDR oder Press.com wie gedruckt, Schlingensief hätte nie geraucht oder wäre Nichtraucher gewesen. Dass der Grad der Verdummung der Menschheit durch das Gemenge Tabaklobby und Medien besonders in Deutschland sehr hoch ist, wissen wir nicht erst seit heute. Dass jedoch angesehene Medien Lügengeschichten verbreiten oder Politiker und prominente Künstler und Intellektuelle das Thema Rauchen und Krebs immer wieder bewusst ausblenden oder verharmlosen, ist ein Skandal der zum Himmel stinkt und die Aufrechten in dieser Gesinnungsdiktatur auf die Palme bringt. Diese ist nicht mehr auszuhalten.
Hier gibt es sogar ein Video, das Christoph Schlingensief als aktiven und passiven Raucher zeigt.
Wir können nur hoffen, dass vielleicht der Nachlass von Christoph Schlingensief oder seine Hinterbliebenen den Todesengel beim Namen nennen: Die Tabakindustrie, die immer wieder Menschen mit ihren tödlichen Produkten zu abhängigen Opfern versklavt. Und davor sind leider auch kluge und geniale Menschen nicht gefeit. |
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Freitag, den 10. September 2010 um 05:20 Uhr
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Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 18.08.2010
Wie der Verband Pro Rauchfrei e.V. heute mitteilt, hat der VGH den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Münchner Rechtsanwaltes, die Vollzugshinweise des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit als verletzende Rechtsnorm gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) für unwirksam zu erklären, verworfen.
Der Verband Pro Rauchfrei fühlt sich in seiner Meinung bestärkt, dass die von Minister Söder erst kürzlich erlassenen Vollzugshinweise für den Bürger und damit auch für die Wirte nicht verbindlich sind, weil sie keine rechtliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern entfalten.
Schließlich heißt es im Beschluss vom 18.8.2010 hierzu: „vielmehr handelt es sich insoweit nur um das Gesundheitsgesetz interpretierende Vollzugshinweise ohne rechtsatzmäßige Verbindlichkeit“.
Der Vorsitzende von Pro Rauchfrei Siegfried Ermer warnt daher alle Wirte: „Wer in seiner Gaststätte das Rauchen duldet, egal ob es sich um eine „echte“ oder „unechte“ geschlossene Gesellschaft handelt, handelt rechtswidrig im Sinne des Gesetzes“.
Für Pro Rauchfrei ist damit klar: Letztendlich müssen sich die ordentlichen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht mit dem Begriff der „Gaststätten“, für die der Volksentscheid ein generelles Rauchverbot erwirkt hat, auseinandersetzen.
Zum Hintergrund: Mit dem erfolgreichen Volksentscheid für „echten Nichtraucherschutz“ wurde das Rauchen in Gaststätten generell untersagt. Allerdings hat Minister Söder in seinen Vollzugshinweisen zum Gesetz ausgeführt, dass das Rauchen in sog. „echten geschlossenen Gesellschaften“ nicht verboten ist.
Pressekontakt:
Siegfried Ermer
Vorstand/Pressesprecher
Pro Rauchfrei e.V.
Tel. 0171 – 7718245
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.pro-rauchfrei.de |
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Freitag, den 10. September 2010 um 05:20 Uhr
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Bundesverfassungsgericht

Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor.
Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.
Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten.
Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Gaststätte und erzielt einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch geschlossene Gesellschaften, die in abgetrennten Räumen stattfinden.
Die Beschwerdeführerin zu 3), eine GmbH, betreibt ein „Pilslokal“ mit einer Fläche von weniger als 75 m2 und macht geltend, sie beschäftige nur Raucher und es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtgleichen Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 <357ff.>). Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.
Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten gibt, nicht unverhältnismäßig. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, den Nichtrauchern eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten - gerade auch in der getränkegeprägten Kleingastronomie - zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen. Ferner ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber durch ein striktes Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt. |
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Freitag, den 10. September 2010 um 05:20 Uhr
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Auf ihren homepages und in ihren blogs schreiben die doch so "toleranten" Rauch-Befürworter bereits ganz fleißig, Pro Rauchfrei e.V. würde sich mit seiner Forderung, die bayerische Staatsregierung habe den klaren Willen der Wähler nun sofort ausnahmslos umzusetzen gegen "höchstrichterliche Urteile" wenden.
Welche Urteile meinen die "freien" Raucher denn? Auf der Seite ("Freiheit für Raucher") schreiben sie etwas vom "25. Juli"... Nun, anscheinend meinen sie das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Juni 2010 (http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/). Doch da steht nichts davon, dass "private geschlossene Gesellschaften" in Gaststätten weiterhin verraucht sein dürfen. Eine ähnliche Formulierung findet sich in einem ganz anderen Absatz des Urteils, dessen rechtliche Tragweite in diesem Fall also höchst fragwürdig ist. Zumal Urteile des Bundesverfassungsgerichts bereits ein "striktes" Rauchverbot ohne Ausnahmen für verfassungsgemäß hielten. Außerdem ist "temporär unterschiedliche" Nutzung von Räumlichkeiten in Gaststätten in mehreren Ländergesetzen untersagt, weil die Rückstände sich auch nachweislich an den Folgetagen wieder freisetzen und die Gäste schädigen können.
Dieser Auffassung ist auch Prof. Helge Sodan (Gesundheitsrechtswissenschaftler) und sieht daher keinen Grund, eine öffentliche Gaststätte per Ministerdekret nun künstlich mit dem eigenen Wohnzimmer gleichzusetzen, was den Begriff "privat" angeht:
"Der Gesetzgeber wird durch das höchste deutsche Gericht nicht daran gehindert, ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie zu erlassen. Aus der Entscheidung hat sich keine Differenzierung ergeben, zu welchem Anlass Personen sich in Gaststätten versammeln"
Doch die Raucher-Wirte verhalten sich weiterhin wie Kinder, denen man ihren Schnuller wegnimmt und beachten das vom Wähler gewollte Rauchverbot einfach nicht (so z.B. Frau Clever, Inhaberin einer Zigarrenlounge in Nürnberg) oder noch schlimmer: sie drohen indirekt sogar mit Mord an Organisator Frankenberger (!), wie der Passauer Skandal-Wirt Sello Dilber: "im weiteren Südosten wäre schon alles passiert" (http://www.am-sonntag.de/aktuelles/artikel.php?cid=29-28956599&RessLang=LOKALES&BNR=0). Über das Niveau solcher Leute muss man eigentlich keine Worte mehr verlieren: solche Menschen sollten vielleicht ihr Geschäft dann auch im "Südosten" aufmachen, aber bitte unseren Rechtsstaat so schnell wie möglich verlassen. Solche Verbrecher haben es nicht verdient, bei uns noch eine Konzession zu haben.
Doch erste Betriebe nutzen bereits eifrig die dreisten Ausfürungsbestimmungen des Raucherministers Söder. Zudem gibt es neue Klagen von beiden Seiten. Folglich werden nun erneut Gerichte "abschließend" (?) entscheiden, über eine Frage die vom Wähler bereits mit 61% zu 39% klar und eindeutig entschieden wurde: zum Rauchen bitte vor die Tür! Können wenige Richter in der Frage mehr Frieden bringen? Pro Rauchfrei e.V. meint: Nein. Das Verhalten der Staatsregierung und der militanten Raucher und Wirte sägt daher am demokratischen System insgesamt. Gerichtsentscheide hin oder her. Ohne klare Regeln wird wohl das Selbstverständnis einiger militanter Raucher, zu Gewalt und Gesetzesbruch weiter zunehmen und so die Gesellschaft gespalten werden. Denn durch dieses Theater der Politik wird in den süchtigen Hirnen solcher Menschen anscheinend festgebrannt, dass sie das legitime Recht hätten, sich überall über Gesetze hinwegsetzen zu können.
Es ist bereits offengelegt (die Augsburger Allgemeine berichtete), dass Vertreter des VEBWK sich erneut mit Raucher-Minister Söder abgesprochen haben, doch ihrer fragwürdigen Rechtsauffassung über die "geschlossenen Gesellschaften" durch die Vollzugshinweise gerecht zu werden. Aber keine Sorge: Die Regierung wird sich erneut ins eigene Fleisch schneiden. Denn die 61 Prozent der Ja-Wähler haben auch ein Gedächtnis!
Die EU-Kommission sowie der Deutsche Bundestag sehen sich dieses Kasperle-Theater auch nicht ewig an. Entweder wir leben in einem Rechtsstaat, oder in einer Anarchie.
Leider passiert es immer noch, dass man in überfüllten Clubs die Antwort bekommt "das zieht doch eh nach oben", wenn man einen dort gesetzeswidrig rauchenden Raucher bittet, doch im dafür extra vorgesehenen Raucherraum (z.B. in Baden-Württemberg) zu rauchen. Man sieht also: ohne klare Regeln sehen es manche Leute nicht ein. Der Wille zur Anarchie geht von einigen wenigen Rauchern aus (der Großteil ist zum Glück vernünftig und nimmt Rücksicht und daher gibt es auch keinen Grund, sie weiter einzuschränken). Doch gibt die Tabaklobby-verseuchte Politik der rücksichtlosen Minderheit nach und folgt nicht der vernünftigen Einstellung der Mehrheit, dass Gesundheit unser höchstes Gut ist, dann wird es "Frieden" in dieser Sache niemals geben. Die Opfer, nämlich die Berauchten werden sich weiter wehren. |
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