| Letzte Zweifel ausgeräumt: Absolutes Rauchverbot auch für Shisha-Kneipen |
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Mittwoch, den 20. Oktober 2010 um 11:11 Uhr
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Dennoch gibt es militante Raucherwirte, die sich mit dem Rauchverbot in Bayern nicht abfinden wollen. Sie werden von einer als verfassugnsfeindlich einzustufenden Gruppierung vertreten, die sich verblendet noch "Bündnis für Freiheit und Toleranz" nennt und von dem Hardcore-Wirt und Metzgermeister Franz Bergmüller angeführt wird. Er ist es auch, der die oft falsch informierten Wirte weiter aufstachelt, indem er sagt "bis eine Anzeige kommt, wird geraucht" und am liebsten Unruhen herbeireden möchte, wohl wissend, dass er selbst von der überwiegenden Mehrheit der Raucher als Scharfmacher ausgemacht wurde. Seine falschen Behauptungen und widerlichen Kampagnen gegen Frankenberger und Ermer belegen das deutlich. Immerwieder reichen deshalb Wirte noch Verfassungsbeschwerden ein, obwohl diese alle keinen Erfolg haben. Der Verführer und Blender Bergmüller zieht ihnen damit das Geld aus der Tasche. Heute (20.10.2010) nun hat das BVG mit einer Pressemittelung nochmals klargestellt, dass der Gesundheitsschutz nicht verhandelbar ist und ein absolutes Rauchverbot in Bayern gilt. Pro Rauchfrei ruft nochmals alle Wirte in Bayern auf, sich nicht mehr länger von falschen Propheten verführen zu lassen sondern vielmehr den Volkswillen und damit das Rauchverbot zu akzeptieren. Schließlich sind auch die wirtschaftlichen Chancen größer, wenn man sich auf die Gegebenheiten einstellt und wieder die Speisen, Getränke und Geselligkeit für alle in den Vordergrund seines Geschäftsmodells stellt. Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot. Auf Wunsch erhalten Sie auch das BVG-Urteil vom 2.8.2010 (Mail an presse[at]pro-rauchfrei.de), in dem grundsätzlich schon die Aussichtslosigkeit des Kneipenwirts niedergeschrieben wurde. |
Gegenüber Rauchern tolerant, solange Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden ausgeschlossen sind
Mehr Rechte für Mieter und Eigentümer und die konsequente Achtung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
Pro Rauchfrei e.V.
Sparkasse Erlangen
Konto 51 004 440
BLZ: 763 500 00